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Julian Hahn
Whirlpool Experte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Wartungsleistungen der Spa Deluxe GmbH 

§ 1 Geltungsbereich

1. Alle Wartungsleistungen der Spa Deluxe GmbH, Im Südfeld 98b, 48308 Senden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese sind auch für alle künftigen Wartungsleistungen, die wir mit unseren Kunden abschließen, gültig.
Unsere Dienstleistungsangebote richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. In diesem Zusammenhang ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Soweit Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern anzuwenden sind, wird hierauf in der Folge ausdrücklich hingewiesen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und mündliche Absprachen sind schriftlich zu bestätigen.
4. Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten die Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
5. Unsere Leistungen bieten wir ausschließlich an Standorten innerhalb des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland an.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2. Die Erteilung eines Wartungsauftrages durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Dies gilt auch bei gleichzeitiger Aufgabe der Bestellung bzw. des Auftrages in unserem Onlineshop. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 5 Werktagen nach seinem Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung – auch in elektronischer Form – anzunehmen.
3. Das Angebot auf den Abschluss eines Wartungsvertrages kommt mit dem Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung beim Kunden zustande.
4. Erklärungen unseres Wartungspersonals zum Inhalt und Umfang der Wartungsleistung binden uns nicht. Autorisiert für die Bestimmung von Inhalt und Umfang der Wartungsleistungen ist ausschließlich unser hierfür tätiges kaufmännisches Personal der Spa Deluxe GmbH.

 

§ 3 Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht des Verbrauchers

1. Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu, wenn es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag handelt, z.B. auch bei einem auf rein elektronischem Wege zustande gekommenen Vertrag. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss.
2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Spa Deluxe GmbH, Im Südfeld 98b, 48308 Senden oder info@spadeluxe.de.
Soweit dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, haben wir vereinbarte Leistungen erst dann zu erbringen, wenn die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Verlangt der Verbraucher, dass wir schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Erbringung seiner Leistungen beginnen sollen, dann – bestätigt der Verbraucher, dass er bei vollständiger Fertigstellung der Leistung durch uns innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht verliert. – bestätigt der Verbraucher-Kunde, dass er bei Widerruf des Vertrages vor Fertigstellung der Leistung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist uns für die bereits erbrachten Leistungen Wertersatz schuldet. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis nach § 6 Absatz 1 zugrunde zu legen. Die Höhe des Wertersatzes bemisst sich in der Regel nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung im Verhältnis zu der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtleistung.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung der Wartungsverträge

1. Der Wartungsvertrag beginnt mit dem im Auftrag angegebenen Datum. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Wartungsvertrag eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, soweit er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der laufenden Vertragsperiode in schriftlich gekündigt wird.
2. Der Wartungsvertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen – 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung – nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen.
3. Der Wartungsvertrag kann insbesondere außerordentlich in Textform oder schriftlich gekündigt werden,
a. wenn Ansprüche unsererseits gegen den Kunden aus bereits erbrachten Leistungen bestehen und diese trotz angemessener Fristsetzung nicht ausgeglichen werden;
b. wenn der Kunde auf Dauer innerhalb seines Unternehmens die Nutzung des Produkts beendet, für den die Wartungsleistung erbracht wird;
c. wenn über das Vermögen eines Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird, oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder
d. der Gegenstand des Wartungsvertrages an Dritte veräußert wird.
4. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Wartungsleistungen sowie die bis dahin gelieferten Teile zu bezahlen sowie sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den vorliegenden Bedingungen oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

§ 5 Gegenstand der Wartungsverträge

1. Die Wartungsleistungen werden entsprechend den im Kundenauftrag bzw. den Anlagen zum Auftrag genannten Leistungsbeschreibungen erbracht.
Wir erbringen folgende Wartungsverträge:
Paket XS
Paket S
Paket M
Paket L

Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsabschluss. Zusatzleistungen werden derzeit mit 47 €/Stunde abgerechnet.
2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil des Wartungsvertrages:
– Entfernen von Kalkablagerungen und Verfärbungen bei fehlerhafter Wasserpflege
– Beseitigung von Störungen, die durch unfachmännische Bedienung einschließlich nicht fachgerechter Wartung des Gegenstandes durch den Kunden oder Dritten verursacht wurden
– sowie die Beseitigung von Störungen, die durch Unfälle, Veränderungen, falsche Umgebungs- oder Einsatzbedingungen verursacht wurden;
– andere Maßnahmen zur Beseitigung von Beschädigungen und Störungen (Reparaturen), die nicht innerhalb des vereinbarten Wartungstermins erledigt werden können
– Ersatz, Wartung oder Reparatur von Zusatzausrüstung, Erstausstattungs- und Verbrauchszubehör sowie Konstruktionsteilen (wie Rahmen und Verkleidungen);
Durchführung von Umbauten;
– Wartungsleistungen außerhalb der vereinbarten Perioden der Wartungsbereitschaft;
– Schulungen und Einweisungen;
Beseitigung von Betriebsstörungen, WLAN Störungen, Telekommunikations- oder Stromausfällen;
– Geräte, bei denen eine Standortänderung innerhalb des Festlandes der Bundesrepublik Deutschland nach Vertragsabschluss erfolgte, ohne dass diese Standortänderung uns mindestens ein Monat vor der fälligen Wartung mitgeteilt wurde und wir deshalb eine Integration dieses Gerätes in unseren Wartungsplan nicht mehr rechtzeitig vornehmen konnten.
3. Die Wartungsleistung erfolgt an dem Ort, an dem sich der zu wartende Gegenstand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wartungsvertrages befand. Sollte der Standort des Wartungsgegenstandes bereits bei Abschluss des Wartungsvertrages abweichend von der Anschrift des Bestellers sein, so muss dies vom Besteller schriftlich vor Abschluss des Wartungsvertrages genau angegeben werden.

§ 6 Preise

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Diese beinhalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.
2. Ebenfalls werden Leistungen, welche den vereinbarten Leistungsumfang übersteigen, wie beispielsweise die Beseitigung von Schäden oder Störungen z.B. infolge unsachgemäßer Verwendung, gesondert gemäß den jeweils zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Verrechnungssätzen abgerechnet. Die aktuellen Verrechnungssätze werden dem Vertragspartner mit der Auftragsbestätigung zugesendet. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere die unter § 5 Abs. 2 genannten Leistungen. Weiter werden dem Kunden die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen nachträglichen Änderungen, d. h. nach Vertragsabschluss, berechnet.
3. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4. Wir haben das Recht, durch Änderungsanzeige in Textform vertraglich genannte Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu verändern, falls sich Produktions- und Energiekosten, sowie die Einkaufspreise für Betriebsmittel oder Ersatzteile oder die Löhne als wesentlicher Bestandteil der Serviceleistungskosten ändern oder falls neue Steuern oder öffentliche Abgaben eingeführt werden, die den Vertrag betreffen. Die Preise ändern sich bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes entsprechend. Preiserhöhungen sind für bereits abgeschlossene (Rahmen-)Verträge nur im Rahmen der vorgenannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Sofern innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr Preiserhöhungen von insgesamt mehr als 20 % verlangt werden, bedarf es für den 5 % übersteigenden Teil der Zustimmung des Vertragspartners. Diese gilt als erteilt, falls der Vertragspartner von dem ihm hiermit eingeräumten Kündigungsrecht im Fall der 5 % übersteigenden Erhöhung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung Gebrauch macht und wir ihn darauf bei Bekanntgabe der Erhöhung besonders hingewiesen haben Die Kündigungsfrist für dieses Sonderkündigungsrecht des Vertragspartners beträgt zwei Kalendermonate zum Monatsende. Die Regelungen in Ziffer 4 gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern
5. Sofern die Wartungsarbeiten trotz vorheriger Terminvereinbarung durch den Kunden so kurzfristig abgelehnt werden, dass eine Umplanung für uns nicht mehr möglich ist, trägt der Kunde die nicht mehr vermeidbaren Kosten (z.B. Fahrtzeit der Servicemonteure, Fahrzeugkosten). Wartezeiten, die durch den Kunden zu verantworten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Die wiederkehrenden Gebühren für Wartungsverträge werden dem Kunden beim Abonnement monatlich und bei Einmalzahlung entsprechend jährlich in der Berechnungsperiode in Rechnung gestellt. Beginnt der Wartungsvertrag während einer Berechnungsperiode, wird die Wartungsgebühr – soweit nichts anderes vereinbart – anteilig berechnet.
2. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
3. Bestehen ältere Schulden des Kunden, so sind wir berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Wir informieren den Kunden über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen uns, die Zahlung des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Erst wenn wir über den Betrag verfügen können, gilt eine Zahlung als erfolgt.
5. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Zahlungsverzug stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.
6. Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Kunden bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so besteht das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen und die Weiterarbeit einzustellen.
7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

§ 8 Leistungsfristen; Leistungsverzug; Leistungsverweigerungsrecht

1. Unsere Leistungsfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Leistungsfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen.
2. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
6. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Leistungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
10. Zur Durchführung von Wartungsarbeiten sind wir nicht verpflichtet, wenn Anbauten oder Änderungen am Gerät, die nicht von uns durchgeführt wurden und die einen reibungslosen Ablauf der Wartungsarbeiten nachhaltig einschränken, nicht vor der Wartung durch den Kunden entfernt wurden;

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Kunde hat uns oder einem von uns benannten Dritten den Zugang und die Zugänglichkeit zum der vertragsgegenständlichen Gegenstand zur Durchführung der Wartungsleistungen auf eigene Kosten sicherzustellen sowie Versorgungsleistungen zur Verfügung zu stellen, damit die Wartungsleistungen erbracht werden können.
2. Der Kunde hat unseren Wartungstechnikern vor Durchführung der Wartungsleistungen unaufgefordert über Veränderungen/Störungen des Gegenstandes, die seit Durchführung der letzten Wartungsarbeiten aufgetreten sind, zu informieren.
3. Der Kunde hat uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Durchführung der Arbeiten zum vereinbarten bzw. mitgeteilten Zeitpunkt nicht möglich ist. Wir werden dem Kunden einen Ersatztermin innerhalb von drei Monaten benennen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, uns schriftlich über besonders zu beachtende Regeln in seiner Liegenschaft (wie z. B. Sicherheitsvorschriften, Alarmplan etc.) in Kenntnis zu setzen.
6. Sofern der Kunde nicht selbst Eigentümer des unter dem Wartungsvertrag stehenden Gegenstandes ist, wird er die Zustimmung des Eigentümers zur Erbringung der Wartungsleistung einholen.
7. Folgende Arbeitsschritte sind einzuhalten:
1) alle Jets aufdrehen,
2) alle Pumpen und Blower anstellen,
3) Einstellungen vornehmen, die Wasserfluss in allen Leitungen gewährleisten,
4) Reinigungsmittel eingeben und die Pumpen noch fünf Minuten in Betrieb lassen,
5) Pumpen ausschalten,
6) Cover wieder auf den Pool bringen,
7) bis zur Wartung/Reinigung nicht mehr benutzen.

§ 10 Mängelhaftung

1 Ist eine erbrachte Wartungsleistung mangelhaft, so haben wir nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Können wir einen Mangel trotz mehrfacher Versuche nicht beseitigen, so ist der Vertragspartner berechtigt, soweit es sich um einen erheblichen Mangel handelt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Preises zu verlangen.
2 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Fahrt-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Fahrtkosten) ersetzt verlangen.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bezüglich unserer Leistungen und der von uns eingebauten Ersatzteile beträgt zwei Jahre. Die Frist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr.
4. Keine Mängelansprüche bestehen für die Nichtbehebung von verborgenen Fehlern, die bei ordnungsgemäßer Durchführung der Wartungsarbeiten nicht entdeckt werden konnten.
5. Bei einer falschen Wasserpflege können Biofilmablagerungen in den Leitungen entstehen. Diese können bei einer Reinigung des Pools nicht vollständig entfernt werden. Somit kann es passieren, dass nach einer Reinigung des Pools Biofilmablagerungen aus den Leitungen dennoch ins Wasser gespült werden können. Dies stellt kein Mangel dar.

§ 11 Haftung und Schadensersatz

1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Für Ersatzteile, Betriebsmittel, Verbrauchsmaterialien o. ä., die der Kunde zur Verfügung stellt, übernehmen wir keine Haftung. Ebenfalls wird für Verschleißteile oder Bedienfehler des Kunden/Eigentümers des Gegenstandes keine Gewährleistung übernommen.
3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden stehen dem Kunden nicht zu.
4. Die unter vorgenannten Ziff. 1. und 2. genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die etwa wegen arglistigem Verhalten unsererseits entstanden sein sollten, sowie nicht bei einer Haftung für garantierte Leistungsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Die vorbezeichneten Haftungsausschlüsse gelten auch für bzw. zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere Betriebsunterbrechungsschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich eine Haftung zwingend vorgeschrieben ist.
7. Gegenüber Unternehmern gilt: Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.

§ 12 Höhere Gewalt

Treten unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse oder Umstände ein, die weder in unseren Einflussbereich liegen noch in sonstiger Weise von uns verhindert werden können, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Brandschäden, Überschwemmungen, Seuchen, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sind wir berechtigt, die Serviceleistung für die Dauer der Störung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern wir nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Wir werden den Kunden im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich über den Eintritt und – sofern möglich – die Dauer der Ereignisse informieren.

§ 13 Datenschutz

1. Wir dürfen die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
2. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.
3. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.

§ 14 Sonstiges

1. Für diese Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen.
2. Erfüllungsort bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist Senden. Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen mit uns ergeben, ist – je nach Streitwert – das Amtsgericht Lüdinghausen oder das Landgericht Münster. Für Verbraucher gilt der allgemeine Gerichtsstand, d.h. der Wohnort des Verbrauchers.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten.
4. Gemäß § 36 VSBG informieren wir, dass wir nicht bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

Stand: Oktober 2021

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