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Julian Hahn
Whirlpool Experte
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ℹ️ Die AGB für Privatkunden finden Sie hier.

ℹ️ Die AGB für unsere Wartungsverträge finden Sie hier.

ℹ️ Die AGB für Händler finden Sie hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

 § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns, der SPA Deluxe GmbH, Konrad-Zuse-Str. 12, 48308 Senden Vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Zeiss (im Folgenden: „wir“ oder „uns“) und Unternehmern (§ 14 BGB), die unsere Produkte zu eigenen gewerblichen Zwecken nutzen.

(2) Unternehmer und gewerbliche Endnutzung
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die vorliegenden AGB richten sich insbesondere an Kunden, die die Produkte in eigenen Betrieben (z. B. Hotel, Ferienanlage, Fitnessstudio, Saunalandschaft) einsetzen und nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind.

(3) Ausschluss von Verbraucherverträgen
Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB. Für private Endkunden verweisen wir auf unsere gesonderten AGB für Privatkunden.

(4) Vorrang individueller Absprachen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z. B. in Angeboten oder Auftragsbestätigungen) haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.

(5) Schriftformerfordernis
Mündliche Absprachen sind unwirksam, soweit sie nicht durch uns schriftlich bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen ebenfalls der Schriftform.

(6) Anerkennung der AGB
Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unverbindliche Angebote
Unsere Warenpräsentationen, Kataloge, Angebote und Kostenvoranschläge – sei es im Internet, per E-Mail, telefonisch oder in unseren Ausstellungsräumen – sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Bestellung / Auftrag

  1. Der Kunde kann über unsere Bestellsysteme, per E-Mail, Telefon oder schriftlich eine Bestellung bzw. einen Auftrag abgeben.
  2. Diese Bestellung gilt als verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Annahme durch uns

  1. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung (Textform genügt) annehmen oder die Ware ausliefern bzw. die Dienstleistung erbringen.
  2. Wir sind jederzeit berechtigt, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn die Ware nicht verfügbar ist oder sich herausstellt, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten aus früheren Vertragsverhältnissen nicht erfüllt hat.

(4) Kein Widerrufsrecht / Keine Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften

  1. Der Kunde handelt als Unternehmer. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht, wie es Verbrauchern im Fernabsatz zusteht, besteht nicht.
  2. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen finden keine Anwendung.

(5) Befristung von Angeboten

  1. Sofern wir in einem schriftlichen Angebot eine Frist zur Annahme nennen, ist das Angebot nur innerhalb dieser Frist verbindlich.
  2. Geht innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung des Kunden) bei uns ein, sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden.

(6) Pflichtangaben des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm übermittelten Informationen (z. B. Rechnungs- und Lieferadresse, Firmierung, Kontaktdaten) vollständig und richtig sind.
  2. Änderungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(7) Kein Anspruch auf Vertragsabschluss
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass wir mit ihm einen Vertrag abschließen. Wir behalten uns vor, Bestellungen zu stornieren oder abzulehnen, wenn wesentliche Gründe vorliegen (z. B. fehlende Verfügbarkeit oder Zahlungsverzug aus früheren Verträgen).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (B2B)

(1) Nettopreise / Umsatzsteuer

  1. Alle in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Eventuelle Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sind – soweit nicht anders vereinbart – nicht im Preis enthalten. Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen und vom Kunden getragen.

(2) Zahlungsmodalitäten

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt folgende Standardregelung:
  1. Wir behalten uns vor, bei größeren Aufträgen oder Sonderbestellungen 100 % Vorkasse oder abweichende Zahlungsziele zu verlangen, sofern dies in unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.

(3) Fälligkeit und Zahlungsverzug

  1. Die vereinbarten Zahlungstermine sind verbindlich. Erfolgt keine Zahlung bis zum angegebenen Datum, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB).
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Zudem können wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € erheben (§ 288 Abs. 5 BGB), sofern keine abweichende Regelung gilt.
  3. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs (z. B. Schadensersatz) bleiben unberührt.

(4) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Das Recht des Kunden, Mängelrügen nach § 377 HGB vorzunehmen, bleibt unberührt.

(5) Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Der Kunde darf die Ware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsübereignen oder anderweitig belasten.
  3. Im Falle einer Weiterveräußerung oder Weitervermietung an Dritte – sofern überhaupt gestattet – tritt der Kunde bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrages sicherungshalber an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen diese Abtretung an.
  4. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, verbinden oder verarbeiten, erwerben wir anteilig Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unserer Ware zum Wert der anderen vermischten oder verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung/Verarbeitung.

(6) Keine Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften
Da der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, finden Verbraucherschutzvorschriften (z. B. Widerrufsrecht, Preisangabenverordnung für Endkunden) keine Anwendung, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

(7) Schriftformerfordernis für Zahlungsabsprachen
Mündliche Nebenabreden zu Preisen und Zahlungsbedingungen sind unwirksam, soweit sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für spätere Änderungen.

§ 4 Lieferung und Lieferverzug (B2B)

(1) Liefergebiet und Liefertermine

  1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Festland).
  2. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als „verbindlicher Liefertermin“ bestätigt wurden. Ansonsten sind angegebene Lieferzeiten unverbindlich.
  3. Zusätzliche Kosten für Lieferungen ins Ausland oder auf deutsche Inseln, sofern wir sie anbieten, trägt der Kunde; dies ist vorab schriftlich zu vereinbaren.

(2) Haftungsausschluss bei unverschuldeten Verzögerungen

  1. Kommt es zu Lieferverzögerungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Lieferkettenprobleme, höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, fehlende Containerkapazitäten etc.), verlängern sich die angegebenen Lieferfristen automatisch um den Zeitraum der Behinderung.
  2. In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt ausgeschlossen, solange wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.

(3) Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen (Spedition, Frachtführer etc.) auf den Kunden über (§ 447 BGB), soweit wir die Versendung veranlassen.
  2. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen oder den Transport organisieren.
  3. Wünscht der Kunde eine Transportversicherung, hat er dies gesondert zu vereinbaren und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

(4) Teillieferungen

  1. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und sich hieraus keine wesentlichen Nachteile ergeben.
  2. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Annahmeverzug und Lagerkosten

  1. Ist die Ware versandfertig und verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Erreichbarkeit, verweigerte Annahme), gerät der Kunde in Annahmeverzug.
  2. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
  3. Hierfür berechnen wir eine Lagergebühr von 2,80 € netto pro m² Palettengröße und pro Tag, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Die Berechnungsgrundlage ist die Transportabmessung (Karton-, Kisten- oder Palettenmaß) der verpackten Ware.
  4. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz wegen Nichterfüllung) bleiben vorbehalten, sofern der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung nicht abnimmt.

(6) Ausschluss eines Rücktrittsrechts bei geringfügiger Verzögerung

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Lieferverzögerungen im üblichen Rahmen liegen und wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
  2. Ein Rücktritt ist erst möglich, wenn eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

(7) Keine Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften
Da der Kunde Unternehmer ist, gelten weder die Vorschriften über das gesetzliche Widerrufsrecht noch sonstige Verbraucherschutzvorschriften (z. B. §§ 312g, 355 BGB). Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Verkürzte Gewährleistungsfrist (12 Monate)

  1. Wir gewähren eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware oder, falls eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Dies gilt ausschließlich für Unternehmergeschäfte nach § 14 BGB.
  2. Diese verkürzte Frist gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
  3. Ein darüber hinausgehendes Widerrufs-, Umtausch- oder Rückgaberecht besteht nicht; insbesondere gelten keine Verbraucherschutzvorschriften (z. B. §§ 312g, 355 BGB).

(2) Keine zusätzliche Garantie

  1. Wir übernehmen keine freiwilligen Garantien oder Zusagen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
  2. Herstellergarantien (falls vorhanden) bleiben hiervon unberührt und gelten ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

(3) Ausschluss bei intensiver Abnutzung und unsachgemäßem Gebrauch

  1. Verschleiß- oder Abnutzungserscheinungen (insbesondere bei intensiver gewerblicher Nutzung) sowie Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Wartung oder unzureichende bauliche Voraussetzungen (z. B. fehlende Drainage, ungeeigneter Untergrund) zurückzuführen sind, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Hersteller oder von uns angegebenen Bedienungs-, Wartungs- und Nutzungshinweise strikt einzuhalten. Unterlässt er dies, sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, sofern der Mangel hierauf beruht.

(4) Haftungsausschluss für Folgeschäden

  1. Wir haften nicht für Folgeschäden, wie z. B. Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Schäden, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  2. Dieser Ausschluss gilt auch für Schäden, die durch den Gebrauch unserer Produkte im gewerblichen Umfeld entstehen, insbesondere wenn das Produkt (z. B. Whirlpool, Sauna, Außenküche) nicht ausdrücklich für den Dauer- oder Vielnutzer-Einsatz konzipiert wurde.

(5) Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit

  1. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
  3. In allen anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir nicht.

(6) Keine Haftungsbeschränkung für Körperschäden

  1. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sofern wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
  2. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(7) Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
  2. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt.

(8) Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung oder Abnahme (siehe Absatz (1)), sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
  2. Schadensersatzansprüche unterliegen ebenfalls der 12-monatigen Verjährungsfrist, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

(9) Keine Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften
Da der Kunde Unternehmer ist, finden weder die Verbraucherschutzvorschriften für Endverbraucher noch ein Widerrufsrecht Anwendung.

(10) Zugänglichkeit bei Reparatur oder Austausch

  1. Muss ein Produkt im Rahmen der Gewährleistung oder aufgrund eines berechtigten Mangels repariert oder ausgetauscht werden, ist der Kunde verpflichtet, das Produkt so freizulegen oder zugänglich zu machen, dass unser Servicepersonal oder beauftragte Dritte den Mangel ohne unverhältnismäßigen Aufwand beseitigen können.
  2. Bauliche Veränderungen oder Demontage-/Abrissarbeiten, die erforderlich sind, um an das Produkt zu gelangen, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Einbau-, Ausbau- oder Wiederherstellungskosten, die über das zur reinen Reparatur notwendige Maß hinausgehen, werden von uns nicht übernommen, sofern das Produkt nicht ausdrücklich als „Einbau-Version“ deklariert und nachweislich dafür konzipiert ist (vgl. § 439 BGB mit Einschränkungen für B2B).

(11) Verantwortlichkeit für behördliche Auflagen und DIN-Normen

  1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die in seinem Betriebsstandort geltenden behördlichen Vorschriften, DIN-Normen oder sonstigen gesetzlichen bzw. kommunalen Anforderungen (z. B. Gesundheitsamt, Hygieneauflagen, Sicherheitsbestimmungen) zu prüfen und einzuhalten.
  2. Unsere Angabe, dass ein Produkt „gewerblich nutzbar“ oder „für den gewerblichen Einsatz geeignet“ sei, bezieht sich ausschließlich auf die Konstruktion, Materialausführung oder Belastbarkeit des Produkts. Dies bedeutet nicht, dass das Produkt alle örtlichen rechtlichen Vorgaben (z. B. DIN, VDE, Hygienevorschriften) zwangsläufig erfüllt.
  3. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung dafür, dass das Produkt ohne weiteres behördlich zugelassen wird oder den jeweils am Betriebsort geltenden Spezialvorschriften (z. B. DIN-Normen, Gesundheits- oder Hygienevorschriften) entspricht. Es obliegt dem Kunden, vor Vertragsabschluss mit den zuständigen Behörden zu klären, ob das Produkt für den geplanten Einsatzzweck zugelassen ist.
  4. Ein Verstoß gegen behördliche Auflagen oder sonstige lokale Vorschriften begründet keinen Rücktritts- oder Schadensersatzanspruch gegen uns. Insbesondere übernehmen wir keine Kosten für Umbauten oder Anpassungen an behördliche Vorgaben.

§ 6 Serviceverträge

(1) Gesonderte Verträge für Serviceleistungen

  1. Sofern mit dem Kunden Serviceleistungen (z. B. Lieferung, Kran, Einbringung, Montage, Inbetriebnahme) vereinbart werden, kommt hierüber ein gesonderter Vertrag zustande, der unabhängig vom Produktkaufvertrag ist.
  2. Ein Rücktritt oder eine Stornierung des Produktkaufvertrages berührt den separaten Servicevertrag nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Rückerstattung bereits erbrachter oder bezahlter Serviceleistungen erfolgt nicht, sofern die Dienstleistung bereits (ganz oder teilweise) erfüllt wurde.
  3. Ein Mangel oder eine Verzögerung beim Produkt begründet keinen Anspruch auf Nichtzahlung oder Rückerstattung bezüglich anderweitiger Serviceverträge (sog. „kein Zurückbehaltungsrecht aus anderem Vertragsverhältnis“).

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Rechtswahl

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    b) Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag unser Geschäftssitz.
  2. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    b) An Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

(4) Schriftform

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(5) Keine Anwendung von Verbraucherschutzvorschriften

  1. Da der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten weder die Verbraucherschutzvorschriften noch ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB.
  2. Ein Rückgaberecht oder Widerruf besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

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